Über den Gerichtsrat

Der Gerichtsrat vertritt die Gerichte im Rahmen seiner Kompetenzen gegenüber dem Grossen Rat und dem Regierungsrat. Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung des Budgets und der Rechnung der Gerichte sowie die Festlegung der strategischen Leitlinien in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Informatikmanagement und Personalwesen der Gerichte, bei letzterem soweit eine einheitliche Regelung an den Gerichten erforderlich ist. Ferner entscheidet er über den Stellenplan der Gerichte und über die Einreihung der Stellen in die Lohnklassen. Schliesslich ist er zuständig für den Erlass der notwendigen Reglemente in seinem Kompetenzbereich.