Zusammensetzung des Gerichtsrats

Der Gerichtsrat setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden Präsidium des Appellationsgerichts, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter des Vorsitzenden Präsidiums des Appellationsgerichts sowie den Vorsitzenden Präsidien des Sozialversicherungsgerichts, des Zivilgerichts und des Strafgerichts. Die Vertretung des Strafgerichts nimmt auch die Interessen des Jugendgerichts, die Vertretung des Appellationsgerichts jene des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen wahr.

Den Vorsitz des Gerichtsrats führt das Vorsitzende Präsidium des Appellationsgerichts oder dessen Stellvertretung.

Die Erste Gerichtsschreiberin oder der Erste Gerichtsschreiber des Appellationsgerichts und die Verwaltungschefin oder der Verwaltungschef des Appellationsgerichts führen das Sekretariat des Gerichtsrats, unterstützen diesen bei der Erfüllung seiner Aufgaben und nehmen an Sitzungen des Gerichtsrats mit beratender Stimme teil. Der Gerichtsrat kann zu seinen Sitzungen weitere Gerichtspersonen mit beratender Stimme beiziehen.

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Aktuelle Zusammensetzung

  • Dr. Stephan Wullschleger, Vorsitzender Appellationsgerichtspräsident (Vorsitz)
  • Dr. Claudius Gelzer, Appellationsgerichtspräsident (Sellvertreter)
  • Dr. Gregor Thomi, Vorsitzender Sozialversicherungsgerichtspräsident
  • lic. iur. Anita Heer, Vorsitzende Zivilgerichtspräsidentin
  • Dr. René Ernst, Vorsitzender Strafgerichtspräsident
  • lic. iur. Barbara Noser Dussy, Erste Gerichtsschreiberin des Appellationsgerichts
  • Roger Grieder, Verwaltungschef des Appellationsgerichts

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